Netzpolitik und die Abbahnwelle
"Der Spuk" begann gestern um 15:04 Uhr mit einem Hilferuf per Blog und Twitter: Markus Beckedahl, Betreiber der Domain und des gleichnamigen Blogs netzpolitik.org, hatte am vergangenen Samstag ein internes Memo der Deutschen Bahn AG publiziert, das die umfangreiche Überprüfung von Mitarbeitern und deren Angehörigen durch die Network Deutschland GmbH behandelt. Die Bahn sieht darin einen Verstoß
"gegen §17 Abs. 2 Nr. 2 UWG bzw. §§ 823 Abs. 1 und 826 BGB. Gemäß §§ 1004, 823 Abs. 1, Ans. 2 BGB sind Sie zur Beseitigung bzw. Unterlassung verpflichtet."1
Nach Internet-Maßstäben ist diese Nachricht eigentlich schon uralt. Jedoch nicht nur die ohnehin schon weiten Kreise, die diese Meldung vom Urpsrungsartikel über die Twitter-Gemeinde in die Blogs bis letztlich sogar in den Printbereich gezogen hat, berechtigen zum Weitererzählen der neuesten Web-Heldensaga am virtuellen Lagerfeuer, sondern der offensichtliche Verlust eines jeden Maßgefühls auf Seiten der Deutschen Bahn.
Wird man dort denn wirklich so schlecht - oder gar: gar nicht - beraten, dass man tatsächlich auf den Gedanken verfällt, ein solches Vorgehen hätte irgendeine nicht-negative Außenwirkung? Das ist dermaßen platt, dass ich mir meinerseits folgende Formulierung gestatten darf: Falls man in irgendeiner kleinen Bewusstseinsritze noch auf Image-Rettung aus war - der Zug ist abgefahren!
- Vgl. zur rechtlichen Bewertung Telemedicus. [↩]
